Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine private, effiziente Methode der Streitbeilegung, bei der zwei oder mehr Parteien zustimmen, ihren Fall von einem neutralen Dritten (einem Schiedsrichter) statt vor Gericht verhandeln zu lassen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Gerichtsverfahren ist die Schiedsgerichtsbarkeit typischerweise schneller, flexibler und vollständig vertraulich.