Judial-Gebühren

Gebühren für Online-Schiedsverfahren

Das Versenden der Einladung ist kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn die Gegenseite die Einladung annimmt. Das Verfahren beginnt, sobald der Anspruchsteller die Gebühr per Vorkasse gezahlt hat. Über die Kostentragung entscheidet der Schiedsrichter im Schiedsspruch; in der Regel trägt sie die unterliegende Partei, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren (z. B. 50/50).

Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und den ausgewählten Zusatzleistungen.

Judial-Gebührenstaffel nach Streitwert
StreitwertJudial-Gebühr
Unter 10.000 EUR500 EUR pauschal
10.000 bis 100.000 EUR5 %, höchstens 3.000 EUR
100.000 bis 1.000.000 EUR2 %, höchstens 10.000 EUR
Über 1.000.000 EURIndividuelles Angebot

Beschleunigter Schiedsspruch (3 Tage)

Zusatzgebühr: 25 %.

Drei Tage als Verfahrensziel, keine Garantie.

Zweisprachiger Schiedsspruch (DE/EN/PL)

Zusatzgebühr: 400 EUR.

Mediationssitzung nach dem Schiedsspruch

Zusatzgebühr: 300 EUR.