Judial-Gebühren
Gebühren für Online-Schiedsverfahren
Das Versenden der Einladung ist kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn die Gegenseite die Einladung annimmt. Das Verfahren beginnt, sobald der Anspruchsteller die Gebühr per Vorkasse gezahlt hat. Über die Kostentragung entscheidet der Schiedsrichter im Schiedsspruch; in der Regel trägt sie die unterliegende Partei, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren (z. B. 50/50).
Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und den ausgewählten Zusatzleistungen.
| Streitwert | Judial-Gebühr |
|---|---|
| Unter 10.000 EUR | 500 EUR pauschal |
| 10.000 bis 100.000 EUR | 5 %, höchstens 3.000 EUR |
| 100.000 bis 1.000.000 EUR | 2 %, höchstens 10.000 EUR |
| Über 1.000.000 EUR | Individuelles Angebot |
Beschleunigter Schiedsspruch (3 Tage)
Zusatzgebühr: 25 %.
Drei Tage als Verfahrensziel, keine Garantie.
Zweisprachiger Schiedsspruch (DE/EN/PL)
Zusatzgebühr: 400 EUR.
Mediationssitzung nach dem Schiedsspruch
Zusatzgebühr: 300 EUR.
